Jemanden mit der Acht belegen
Bedeutung Jemanden aus einer Gemeinschaft ausschließen/verstoßen – jemandem alle Rechte entziehen – jemanden scharf verurteilen Herkunft Jemand der mit Acht und Bann belegt wurde, wurde eigentlich mit der Reichsacht und dem Kirchenbann belegt. Wer mit der Acht belegt wurde war nicht mehr sicher, sozusagen „Freiwild“. Er konnte von jedermann getötet werden, ohne eine Strafe fürchten … Weiterlesen …