Bedeutung
Jemanden aus einer Gemeinschaft ausschließen/verstoßen – jemandem alle Rechte entziehen – jemanden scharf verurteilen
Herkunft
Jemand der mit Acht und Bann belegt wurde, wurde eigentlich mit der Reichsacht und dem Kirchenbann belegt. Wer mit der Acht belegt wurde war nicht mehr sicher, sozusagen „Freiwild“. Er konnte von jedermann getötet werden, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Keiner war ihm mehr zur Treue oder Diensten verpflichtet. Häufig wurden Ketzerei dadurch geahndet.
Der Geächtete hatte noch die Möglichkeit im Schoße der Kirche Schutze suchen. Dies hatte sich allerdings ,sobald auch der Kirchenbann über ihn verhängt wurde, damit erledigt.
Außer in der immer weniger gebräuchlichen Redewendung „in Acht und Bann tun“ , kommt die (Reichs)Acht noch im Verb ächten vor. Mit der Zahl acht sowie Obacht hängt die Reichsacht nicht zusammen.